Wann kommt das Full Self-Driving (Supervised) System von Tesla nach Europa und Deutschland? Verfolge live die RDW-Zulassung, nationale Genehmigungen und die qualifizierte Mehrheit für die EU-weite Zulassung.
Eine EU-weite Zulassung setzt die Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit im TCMV-Ausschuss voraus. Dafür müssen mindestens 15 der 27 Mitgliedstaaten zustimmen (Stimmen-Hürde) UND diese müssen zusammen mindestens 65% der EU-Gesamtbevölkerung repräsentieren (Bevölkerungs-Hürde).
💡 Erklärung: Der rote Balken zeigt den aktuellen Stand der Länder, die FSD (Supervised) bereits zugelassen haben. Der hellrote, gestreifte Balken zeigt die Projektion, falls alle Länder zustimmen, in denen das Verfahren zur nationalen Anerkennung derzeit läuft (inkl. Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien).
Die Zulassung von FSD (Supervised) verläuft über ein zweistufiges Modell: Zuerst eine nationale Anerkennung per Ausnahmegenehmigung oder gegenseitiger Anerkennung (basierend auf der niederländischen RDW-Zulassung) und später eine EU-weite harmonisierte Verordnung.
Der Weg zur Freigabe in Europa ist geprägt von regulatorischen Diskussionen, nationalen Alleingängen und Sicherheitsprüfungen. Hier sind die wichtigsten Meilensteine.
Die schwedische Verkehrsverwaltung (Trafikverket) fordert die EU auf, FSD (Supervised) abzulehnen. Hauptgrund ist der sogenannte „Speed Offset“ (eine Funktion, bei der das System die vorgeschriebene Geschwindigkeit bewusst überschreiten kann). Trafikverket argumentiert, dass ein autonomes oder assistiertes System niemals vorsätzlich gegen Verkehrsregeln verstoßen dürfe.
RegulierungDie Tagesordnung des Technischen Ausschusses für Kraftfahrzeuge (TCMV) für die Sitzung am 30. Juni wurde veröffentlicht. Es steht keine finale Abstimmung über die EU-weite Zulassung auf der Agenda, sondern lediglich weitere Beratungen. Eine EU-weite Freigabe verzögert sich damit weiter in die zweite Jahreshälfte.
VerzögerungEin Bericht von Reuters behauptet, dass Tesla europäischen Behörden „geschönte“ oder unvollständige Unfalldaten vorgelegt habe, um die Sicherheit von FSD (Supervised) zu belegen. Dies führe zu einer verstärkten Skepsis bei Zulassungsstellen wie dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
KontroverseBelgien erkennt die niederländische RDW-Typgenehmigung national an. Die flämische Mobilitätsministerin unterzeichnet die Freigabe. Belgien ist damit der 5. EU-Staat, der FSD (Supervised) auf seinen Straßen erlaubt.
ZulassungDie dänische Verkehrsbehörde Færdselsstyrelsen schließt ihre nationale Prüfung ab und akzeptiert die RDW-Zulassung. FSD is ab sofort in Dänemark nutzbar.
ZulassungPer gegenseitiger Anerkennung übernehmen Litauen (20. Mai) und Estland (29. Mai) die niederländische Typgenehmigung und geben FSD (Supervised) für Tesla-Fahrer frei.
ZulassungIn der Schweiz wird eine Bürgerpetition gestartet, die das Bundesamt für Strassen (ASTRA) auffordert, FSD zuzulassen. Das ASTRA stellt klar, dass FSD derzeit als reines Level-2-System gilt und noch kein offizieller Zulassungsantrag von Tesla vorliegt.
SchweizDie niederländische RDW erteilt Tesla eine provisorische Typgenehmigung für FSD (Supervised) unter der UN-Regelung 171 (DCAS). Dies ist der Startschuss für ganz Europa, da diese Genehmigung als rechtliche Grundlage für alle nationalen Anerkennungen dient.
ZulassungFSD (Supervised) — früher „Full Self-Driving“ — ist Teslas fortschrittliches Fahrerassistenzsystem. Trotz der Bezeichnung handelt es sich rechtlich und technisch um ein **SAE-Level-2-System**.
Das bedeutet, dass das Fahrzeug selbstständig lenkt, bremst, beschleunigt, rote Ampeln und Stoppschilder erkennt sowie Spurwechsel und Abbiegevorgänge in Städten und auf Autobahnen durchführen kann. Dennoch muss der Fahrer die Fahrt **permanent überwachen** und die Hände am Lenkrad (oder die Augen auf der Straße) halten. Der Fahrer bleibt rechtlich voll verantwortlich für alle Fahrmanöver.
Die aktuelle europäische Zulassung basiert auf der **UN-Regelung 171 (DCAS)** für Fahrerassistenzsysteme, welche das Überholen, Ausweichen und Abbiegen unter Überwachung des Fahrers regelt.
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur rechtlichen Lage, Zulassungsschwellen und der Funktionsweise in Europa.
Stand Juni 2026: Nein. Derzeit befindet sich die Zulassung in Deutschland „In Prüfung“. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) prüft die von der niederländischen RDW ausgestellte Typgenehmigung und die Übereinstimmung mit deutschen Vorschriften. Ein offizieller Termin für die Anerkennung steht noch aus.
Die RDW ist die niederländische Zulassungsbehörde. Sie hat am 10. April 2026 als erste europäische Behörde eine provisorische Typgenehmigung für FSD (Supervised) erteilt. Diese basiert auf der neuen UN-Regelung 171 (DCAS). Da in der EU das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung gilt, können andere Mitgliedstaaten diese Genehmigung übernehmen und FSD national freigeben (wie es Belgien, Dänemark, Litauen und Estland bereits getan haben).
Nein. Die Genehmigung gilt für ein System der SAE-Stufe 2 (Supervised). Das bedeutet: Der Fahrer trägt weiterhin die volle Verantwortung, muss den Verkehr permanent überwachen und jederzeit bereit sein, die Kontrolle zu übernehmen. FSD ist kein autonomes Fahren (wie Level 3 oder 4), sondern ein hochmodernes Fahrerassistenzsystem.
Für eine EU-weite, harmonisierte Zulassung ist ein Beschluss des TCMV-Ausschusses (Technical Committee on Motor Vehicles) erforderlich. Dabei gilt die qualifizierte (doppelte) Mehrheit:
Bislang haben erst 5 Länder (8,9% der Bevölkerung) offiziell zugestimmt. Weitere 7 Länder (darunter Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien) prüfen derzeit das Verfahren.
Alle Angaben basieren auf offiziellen behördlichen Mitteilungen, Gesetzestexten sowie dem statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) für die Bevölkerungsanteile.
Die Bedingungen für die doppelte Mehrheit entsprechen Artikel 238(3)(a) des AEUV. Bevölkerungszahlen basieren auf den Eurostat-Daten für 2024.
Comitology Register →Die Genehmigung unter UNECE R171 (DCAS) und Artikel 39 der Verordnung (EU) 2018/858.
RDW Website →Prüfung der niederländischen RDW-Typgenehmigung für deutsche Straßen.
KBA Website →Erteilte Ausnahmegenehmigung zur Übernahme der Typgenehmigung durch flämische Mobilitätsbehörde.
MOW Flandern →